Das Wichtigste in Kürze
- Art. 24-ter TUIR erlaubt Beziehern von Renten ausländischer Träger, alle ausländischen Einkünfte mit einer Ersatzsteuer von 7 % zu versteuern.
- Sie gilt für das Jahr des Zuzugs und die neun folgenden Jahre.
- Der Wohnsitz muss in eine Gemeinde mit höchstens 30.000 Einwohnern in Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, den Abruzzen, Molise oder Apulien verlegt werden oder in eine Gemeinde der Erdbebengebiete Mittelitaliens (Schwelle durch L. 34/2026 von 20.000 angehoben, in Kraft seit dem 7. April 2026).
- Renten der INPS (italienische Sozialversicherungsanstalt) und andere italienische Einkünfte fallen nicht darunter: Sie werden weiterhin regulär besteuert.
Art. 24-ter TUIR: was die 7-%-Regelung vorsieht
Natürliche Personen, die Renten von ausländischen Trägern beziehen und ihre steuerliche Ansässigkeit nach Italien verlegen, können dafür optieren, ihre im Ausland erzielten Einkünfte jeder Art einer Ersatzsteuer von 7 % zu unterwerfen, und zwar für das Steuerjahr des Zuzugs und die neun folgenden (Art. 24-ter TUIR).
Einkünfte aus einem oder mehreren Staaten können ausgenommen werden: Diese Einkünfte werden dann regulär besteuert, mit Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern. Die Ersatzsteuer wird in einer Summe bis zum Termin der Abschlusszahlung der IRPEF (italienische Einkommensteuer) entrichtet; bei unterlassener oder nur teilweiser Zahlung entfällt die Regelung, es sei denn, der Betrag wird bis zum Termin der Abschlusszahlung des Folgejahres mit Sanktionen und Zinsen nachgezahlt.
Voraussetzungen der 7-%-Regelung: wer sie nutzen kann und in welchen Gemeinden
- Bezug einer Rente von einem ausländischen Träger oder einer ausländischen Stelle.
- Keine steuerliche Ansässigkeit in Italien in den fünf vorangegangenen Steuerjahren.
- Zuzug aus einem Staat, mit dem Italien Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen hat.
- Wohnsitz in einer Gemeinde mit höchstens 30.000 Einwohnern in Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, den Abruzzen, Molise oder Apulien (Art. 26 L. Nr. 34 vom 11. März 2026, in Kraft seit dem 7. April 2026; zuvor lag die Grenze bei 20.000 Einwohnern).
- Alternativ in einer Gemeinde, ebenfalls mit bis zu 30.000 Einwohnern, die von den Erdbeben in Mittelitalien 2016–2017 (Anlagen 1, 2 und 2-bis Gesetzesdekret (D.L.) 189/2016) oder vom Erdbeben vom 6. April 2009 betroffen war (aufgenommen durch Art. 6-ter D.L. 4/2022).
Die Einwohnerzahl richtet sich nach den ISTAT-Daten zum 1. Januar des Jahres vor der Wohnsitzverlegung (Circ. AdE 21/E/2020) und bleibt für alle Jahre der Option maßgeblich, sofern Sie die Gemeinde nicht wechseln.
Rechenbeispiel zur 7-%-Regelung
Ein britischer Rentner bezieht aus dem Vereinigten Königreich eine private Rente von 70.000 € brutto im Jahr und zieht in eine Gemeinde mit 12.000 Einwohnern in Apulien.
- Mit der 7-%-Regelung: Ersatzsteuer von 4.900 € pro Jahr, ohne regionale und kommunale Zuschläge, ohne Anlage RW (Quadro RW der italienischen Einkommensteuererklärung) und ohne IVIE und IVAFE (Vermögensteuern auf Auslandsimmobilien und -finanzanlagen) auf das Auslandsvermögen.
- Mit der regulären IRPEF 2026 (23 % bis 28.000 €, 33 % von 28.000 bis 50.000 €, 43 % darüber): rund 22.300 € Bruttosteuer vor Abzügen und Anrechnungen, zuzüglich der Zuschläge.
Über zehn Jahre beträgt der Unterschied mehr als 170.000 €. Die Berechnung ist stets für den Einzelfall zu erstellen, unter Prüfung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Staat, der die Rente zahlt: Manche ausländische Renten aus öffentlichen Kassen sind nur im auszahlenden Staat steuerpflichtig.
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Fehler, durch die die 7-%-Regelung verloren geht
- Die falsche Gemeinde: Einwohnerzahl über der Grenze, nicht zugelassene Region oder eine Erdbebengemeinde, die nicht in den Anlagen aufgeführt ist.
- Die versäumte Option: Sie ist in der Steuererklärung für das Jahr des Zuzugs auszuüben und gilt auch, wenn die Erklärung innerhalb von 90 Tagen nach Fristablauf eingereicht wird (Circ. AdE 21/E/2020). Wurde die Steuer fristgerecht gezahlt, die Option aber versäumt, lässt sich das noch mit der remissione in bonis (nachträgliche Heilung) bis zur ersten darauffolgenden Steuererklärung gegen Zahlung von 250 € beheben.
- Die unterlassene Zahlung: Wird die 7-%-Steuer ganz oder teilweise nicht gezahlt und nicht bis zum Termin der Abschlusszahlung des Folgejahres nachgezahlt, entfällt die Regelung.
- Ein nur formaler Wohnsitz: Die Anmeldung in der Gemeinde muss einer tatsächlichen Anwesenheit entsprechen.
Aus welchen Ländern Rentner die 7-%-Regelung nutzen
Die Regelung betrifft vor allem Rentner aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Skandinavien, der Schweiz, Kanada und Australien sowie Italiener, die nach einer Laufbahn im Ausland zurückkehren und in den letzten fünf Jahren nicht in Italien ansässig waren. Für jedes Land prüfen wir das Doppelbesteuerungsabkommen und die Behandlung der Rente im auszahlenden Staat, die entscheidend bleibt.
So sichern wir Ihnen die 7-%-Regelung
- Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem Umzug: Rente, fünf Jahre ohne Ansässigkeit, Herkunftsland.
- Wir kontrollieren anhand der ISTAT-Einwohnerzahl des maßgeblichen Jahres, ob die gewählte Gemeinde zugelassen ist.
- Wir üben die Option in der Steuererklärung aus, berechnen und zahlen die Steuer und betreuen die Folgejahre.
Häufige Fragen
Gilt die 7-%-Regelung auch für die INPS-Rente?
Nein. Renten der INPS oder anderer italienischer Träger fallen nicht unter die Regelung und werden in Italien weiterhin regulär besteuert. Die 7 % betreffen Einkünfte aus ausländischen Quellen.
Wie lange gilt die 7-%-Regelung?
Für das Jahr des Zuzugs und die neun folgenden Jahre, solange die Voraussetzungen bestehen bleiben und die Steuer jedes Jahr gezahlt wird.
Kann ich mit der 7-%-Regelung später die Gemeinde wechseln?
Die Regelung setzt den Wohnsitz in einer zugelassenen Gemeinde voraus: Ein Umzug an einen anderen Ort ist vorher zu prüfen, weil er zum Verlust der Vergünstigung führen kann.
Wie viele Einwohner darf die Gemeinde für die 7-%-Regelung haben?
Seit dem 7. April 2026 höchstens 30.000 Einwohner (zuvor 20.000), in den acht gesetzlich genannten Regionen Süditaliens oder in den Erdbebengemeinden Mittelitaliens.
Was kostet eine Beratung bei Andrea Matera?
Die Online-Beratung kostet 150 € + MwSt. für 30 Minuten, 300 € + MwSt. für 60 Minuten und 450 € + MwSt. mit schriftlicher Zusammenfassung und Maßnahmenplan. Sie findet per Videocall statt, auf Italienisch oder Englisch, wo auch immer Sie sich befinden.
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Allgemeine Informationen, Stand: 22. Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.
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