Haben Sie den Großteil des Jahres in Italien verbracht (mindestens 183 Tage, auch nicht zusammenhängend, bzw. 184 in Schaltjahren)?
Sind Sie im italienischen Einwohnermelderegister (Anagrafe) eingetragen?
Befindet sich Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Italien?
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