ITALIEN · AUSLANDSVERMÖGEN

Konten, Kapitalanlagen und Immobilien im Ausland: was Sie in Italien angeben müssen


Sobald Sie in Italien steuerlich ansässig werden, müssen Sie Konten, Wertpapiere, Kryptowerte und Immobilien im Ausland in der Anlage RW (Quadro RW) der italienischen Einkommensteuererklärung angeben, auch wenn sie keine Erträge abwerfen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in Italien steuerlich ansässig ist, muss Auslandsvermögen in der Anlage RW angeben, so Art. 4 Gesetzesdekret (D.L.) 167/1990.
  • Auslandskonten sind befreit, wenn ihr gemeinsamer Höchstwert im Jahr 15.000 € nicht übersteigt; für Wertpapiere, Beteiligungen, Versicherungen, Kryptowerte und Immobilien gibt es keine Schwellenwerte.
  • Auf dieselben Vermögenswerte fallen die IVIE (Vermögensteuer auf Auslandsimmobilien: 1,06 %) und die IVAFE (Vermögensteuer auf Auslandsfinanzanlagen: 2 Promille auf Finanzprodukte, pauschal 34,20 € je Girokonto) an.
  • Wer für die Flat Tax für Neuansässige (Art. 24-bis TUIR) oder die 7-%-Regelung (Art. 24-ter TUIR) optiert, ist für die Dauer der Option von Anlage RW, IVIE und IVAFE befreit.

Anlage RW: wer sie ausfüllen muss und was anzugeben ist

Die Pflicht zur steuerlichen Überwachung (monitoraggio fiscale) betrifft in Italien ansässige natürliche Personen, nichtgewerbliche Körperschaften und einfache Gesellschaften (società semplici), die im Ausland Kapitalanlagen oder Finanzwerte halten, auch als wirtschaftlich Berechtigte (Art. 4 D.L. 167/1990). Anzugeben sind unter anderem:

  • Girokonten, Festgeldkonten und Sparbücher bei ausländischen Banken;
  • Wertpapiere, Fonds, ETF und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften;
  • bei ausländischen Versicherern abgeschlossene Lebens- und Kapitalisierungsversicherungen;
  • Kryptowerte in ausländischen Wallets oder auf ausländischen Handelsplattformen;
  • im Ausland gelegene Immobilien, auch wenn sie nur zur eigenen Verfügung gehalten werden.

Die Pflicht gilt auch, wenn die Vermögenswerte keine Erträge abwerfen und wenn die Erträge bereits im anderen Staat besteuert werden. Sie beginnt mit dem ersten Steuerjahr, in dem Sie in Italien steuerlich ansässig sind.

Schwellenwerte und Befreiungen für die Anlage RW

  • Girokonten und Einlagen im Ausland: Sie sind nicht anzugeben, wenn ihr gemeinsamer Höchstwert im Steuerjahr 15.000 € nicht übersteigt (Art. 4 Abs. 3 D.L. 167/1990). Die Anlage RW ist jedoch auszufüllen, wenn IVAFE geschuldet ist, also wenn der durchschnittliche Jahressaldo 5.000 € übersteigt.
  • Italienischen Intermediären anvertraute Werte (etwa Treuhandgesellschaften oder in Italien ansässige Banken, die die Steuern erheben): Sie sind von der Meldepflicht befreit.
  • Kryptowerte: Sie sind anzugeben, wenn sie im Ausland oder in privaten Wallets verwahrt werden; befreit bleiben Kryptowerte, die über in Italien ansässige Intermediäre gehalten werden, die die Steuer erheben (Circ. AdE 30/E/2023).
  • Sonderregelungen: Wer für die Flat Tax für Neuansässige (Art. 24-bis TUIR) oder die 7-%-Regelung (Art. 24-ter TUIR) optiert, füllt die Anlage RW nicht aus und zahlt weder IVIE noch IVAFE, beschränkt auf die Geltungsjahre der Option und, bei Art. 24-bis, auf die in die Option einbezogenen Staaten.

Für Wertpapiere, Beteiligungen, Versicherungen, Kryptowerte und Immobilien gibt es keinerlei Befreiungsschwelle.

IVIE und IVAFE: wie viel Sie zahlen

  • IVIE (Art. 19 Abs. 13 D.L. 201/2011): seit 2024 1,06 % des Werts der ausländischen Immobilie (L. 213/2023). Sie entfällt, wenn der Betrag 200 € nicht übersteigt. Eine im Ausland auf dieselbe Immobilie gezahlte Vermögensteuer wird abgezogen.
  • IVAFE (Art. 19 Abs. 18 D.L. 201/2011): jährlich 2 Promille auf den Wert der Finanzprodukte, seit 2024 4 Promille für Produkte in Ländern mit privilegierter Besteuerung (L. 213/2023). Für Girokonten und Sparbücher beträgt die IVAFE pauschal 34,20 € pro Jahr und entfällt, wenn der durchschnittliche Jahressaldo 5.000 € nicht übersteigt.
  • Kryptowerte: Auf sie fällt eine Vermögensteuer von 2 Promille auf den Wert an.

Praxisbeispiel: Anlage RW, IVIE und IVAFE

Eine deutsche Managerin zieht nach Genua und wird in Italien steuerlich ansässig. Im Ausland hat sie ein Girokonto in München mit einem durchschnittlichen Guthaben von 20.000 €, ein Wertpapierdepot in Deutschland über 300.000 € und eine für 250.000 € gekaufte Wohnung in Berlin.

  • Girokonto: in der Anlage RW anzugeben; IVAFE von 34,20 €.
  • Wertpapierdepot: IVAFE von 2 Promille, also 600 € pro Jahr.
  • Wohnung: IVIE von 1,06 % auf den Wert, rund 2.650 € pro Jahr.

Wäre sie Rentnerin gewesen und in eine für die 7-%-Regelung zugelassene Gemeinde gezogen, hätte sie weder die Anlage RW ausfüllen noch IVIE und IVAFE zahlen müssen.

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Risiken einer fehlenden Anlage RW

  • Sanktionen: Die unterlassene oder unrichtige Angabe wird mit einer prozentualen Sanktion auf die nicht erklärten Beträge geahndet, die sich bei Vermögenswerten in Ländern mit privilegierter Besteuerung verdoppelt (Art. 5 Abs. 2 D.L. 167/1990).
  • Vermutung der Steuerhinterziehung: Bei nicht erklärten Vermögenswerten in Ländern mit privilegierter Besteuerung vermutet das Gesetz, dass sie aus unversteuerten Einkünften stammen, und die Festsetzungsfristen verdoppeln sich (Art. 12 D.L. 78/2009).
  • Der automatische Informationsaustausch (Common Reporting Standard der OECD mit über hundert Jurisdiktionen, darunter die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate, sowie FATCA mit den USA) liefert der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) jedes Jahr die Daten der Auslandskonten in Italien Ansässiger.

So bringen wir Ihre Anlage RW in Ordnung

  • Wir erfassen Ihr Auslandsvermögen und dessen Werte und füllen die Anlage RW ab dem ersten Jahr der Ansässigkeit korrekt aus.
  • Wir berechnen IVIE und IVAFE sowie die Anrechnung der im Ausland gezahlten Vermögensteuern.
  • Wurde in früheren Jahren etwas versäumt, bereinigen wir es mit dem ravvedimento operoso (freiwillige Berichtigung), bevor eine Prüfung kommt.
  • Vor dem Umzug prüfen wir, ob sich für Sie eine Regelung lohnt, die von der Meldepflicht befreit (Art. 24-bis oder 24-ter TUIR).

Häufige Fragen

Muss ich ein Auslandskonto mit wenig Guthaben in Italien angeben?

Nein, wenn der gemeinsame Höchstwert Ihrer Auslandskonten und -einlagen im Jahr 15.000 € nicht übersteigt. Liegt der durchschnittliche Saldo jedoch über 5.000 €, ist das Konto anzugeben, weil die IVAFE von 34,20 € anfällt.

Muss ich Kryptowährungen in der Anlage RW angeben?

Ja, wenn sie im Ausland oder in einer privaten Wallet verwahrt werden, und zwar ohne Schwellenwert. Auf ihren Wert fällt eine Steuer von 2 Promille an.

Seit diesem Jahr in Italien ansässig: Ab wann gilt die Meldepflicht?

Ab dem ersten Steuerjahr, in dem Sie in Italien steuerlich ansässig sind; die Angabe erfolgt in der Einkommensteuererklärung, die im Folgejahr eingereicht wird.

Anlage RW in den Vorjahren vergessen: Was tun?

Sie können das mit dem ravvedimento operoso bereinigen, indem Sie eine berichtigte Erklärung mit ermäßigten Sanktionen einreichen, bevor Ihnen die Agenzia delle Entrate eine Prüfung mitteilt.

Was kostet eine Beratung bei Andrea Matera?

Die Online-Beratung kostet 150 € + MwSt. für 30 Minuten, 300 € + MwSt. für 60 Minuten und 450 € + MwSt. mit schriftlicher Zusammenfassung und Maßnahmenplan. Sie findet per Videocall statt, auf Italienisch oder Englisch, wo auch immer Sie sich befinden.

Der Autor

Andrea Matera ist Dottore Commercialista, eingetragen bei der Kammer (Ordine) in Genua, Revisore Legale (gesetzlicher Abschlussprüfer) und Chartered Accountant (ICAEW, ACCA). Forbes zählte ihn 2024, 2025 und 2026 zu den Top 100 Tax & Legal in Italien, bei den International Accounting Awards 2025 wurde er als Young Accountant of the Year ausgezeichnet. Er berät Expats, Familien und Unternehmen im Steuerrecht zwischen Italien und dem Ausland und ist Autor von „Becoming Italian Tax Resident“ und „Doing Business in Italy“.

Allgemeine Informationen, Stand: 22. Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.

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