AUSLAND · ANSÄSSIGKEIT

Wegzug aus Italien: die steuerliche Ansässigkeit wirklich beenden


Sie ziehen ins Ausland und lassen sich im AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) eintragen. Das reicht nicht: Für den italienischen Fiskus zählen die Fakten, also wo Sie leben, wo Ihre Familie und Ihre Interessen sind und wie viele Tage Sie in Italien verbringen.

★★★★★ 4,9/5 · 90 Bewertungen auf Trustpilot · Forbes Top 100 Tax & Legal Italia 2024 · 2025 · 2026 · Young Accountant of the Year 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2024 ist in Italien ansässig, wer für den größeren Teil des Steuerjahres (183 Tage, 184 in Schaltjahren) in Italien seinen zivilrechtlichen Wohnsitz oder sein Domizil hat oder physisch anwesend ist (Art. 2 TUIR, gesetzesvertretendes Dekret (D.Lgs.) 209/2023).
  • Die Eintragung im AIRE ist Pflicht, reicht aber nicht: Sie ist nur ein Indiz, das durch Tatsachen widerlegt werden kann.
  • Bei italienischen Staatsbürgern, die in ein Land mit privilegierter Besteuerung ziehen (D.M. vom 4. Mai 1999), vermutet das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils, dass sie in Italien ansässig bleiben.
  • Behandeln zwei Staaten Sie als ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen.

Art. 2 TUIR: wann Ihre steuerliche Ansässigkeit in Italien endet

Seit 2024 gilt nach Art. 2 TUIR, neu gefasst durch D.Lgs. 209/2023 und erläutert durch Circ. AdE 20/E/2024, als ansässig, wer für den größeren Teil des Steuerjahres mindestens eines dieser Merkmale in Italien hat:

  • den Wohnsitz im Sinne des Zivilgesetzbuchs, also den gewöhnlichen Aufenthalt;
  • das Domizil, das nun der Ort ist, an dem sich die persönlichen und familiären Beziehungen hauptsächlich entfalten (Lebensmittelpunkt);
  • die physische Anwesenheit im Staatsgebiet, wobei auch angebrochene Tage zählen.

Die Eintragung im Melderegister der ansässigen Bevölkerung (melderechtlicher Wohnsitz) begründet eine widerlegbare Vermutung: Wer eingetragen ist, gilt als ansässig, kann aber das Gegenteil beweisen. Umgekehrt gilt dasselbe: Abmeldung und Eintragung im AIRE beweisen für sich allein den Wegzug nicht.

Ansässigkeitsvermutung bei Ländern mit privilegierter Besteuerung

Bei italienischen Staatsbürgern, die aus dem Melderegister abgemeldet und in einen Staat oder ein Gebiet mit privilegierter Besteuerung gezogen sind, das im D.M. vom 4. Mai 1999 aufgeführt ist (darunter die Vereinigten Arabischen Emirate und das Fürstentum Monaco), vermutet das Gesetz, dass sie in Italien ansässig bleiben; den Gegenbeweis muss der Steuerpflichtige führen (Art. 2 Abs. 2-bis TUIR). Die Schweiz wurde mit Wirkung ab 2024 von der Liste gestrichen.

Die Vermutung gilt nicht für ausländische Staatsbürger. Wer nach Dubai oder Monaco geht, braucht daher eine besonders belastbare Dokumentation des tatsächlichen Wegzugs.

Beispiel zur 183-Tage-Regel: Abreise am 1. oder 2. Juli ändert alles

Ein Ingenieur aus Genua zieht 2026 mit seiner Familie nach London. 2026 ist kein Schaltjahr, der größere Teil des Steuerjahres beträgt also 183 Tage.

  • Reist er am 1. Juli ab, hat er einschließlich des Abreisetags 182 Tage in Italien verbracht: Über die physische Anwesenheit erreicht er nicht den größeren Teil des Jahres.
  • Reist er am 2. Juli ab, sind es 183 Tage: Nach italienischem Recht ist er für das gesamte Jahr 2026 ansässig.

Die Regel greift nur, wenn auch zivilrechtlicher Wohnsitz und Domizil rechtzeitig verlegt werden: Bleiben Ehefrau und Kinder bis September in Genua, bleibt das Domizil für den größeren Teil des Jahres in Italien. Das innerstaatliche Recht sieht keine Aufteilung des Jahres vor: Eine etwaige Aufteilung hängt allein vom anwendbaren Abkommen ab.

Doppelte Ansässigkeit: was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt

Behandeln zwei Staaten Sie als ansässig, wendet das Doppelbesteuerungsabkommen nacheinander die Kriterien von Art. 4 OECD-Musterabkommen an: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und zuletzt das Verständigungsverfahren zwischen den Finanzverwaltungen. Italien hat Abkommen mit fast allen europäischen Staaten, dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Australien, Japan, China, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Möchten Sie wissen, was das für Ihren Fall bedeutet?

In einer Online-Beratung mit Andrea Matera, auf Italienisch oder Englisch, analysieren wir Ihre Situation und sagen Ihnen, was zu tun ist, bevor ein Problem daraus wird.

30 Minuten 150 € + MwSt. · 60 Minuten 300 € + MwSt. · mit schriftlicher Ausarbeitung 450 € + MwSt.

Risiken, wenn die steuerliche Ansässigkeit in Italien fortbesteht

  • In Italien verbliebene Familie, Wohnung oder Tätigkeit können dazu führen, dass Sie trotz AIRE-Eintragung ansässig bleiben.
  • Solange Sie in Italien ansässig sind, besteuert Italien Ihr Welteinkommen und verlangt die Anlage RW (Quadro RW) der italienischen Einkommensteuererklärung: Die Steuerfestsetzung kommt Jahre später, mit Steuern, Sanktionen und Zinsen.
  • Die unterlassene AIRE-Eintragung wird mit einer Sanktion von 200 bis 1.000 € pro Jahr geahndet, für höchstens fünf Jahre (Art. 1 Abs. 242–243 L. 213/2023).

So planen wir Ihren Wegzug aus Italien

  • Wir analysieren Ihre Situation vor der Abreise und planen Datum, Schritte und den Umzug der Familie.
  • Wir erstellen mit Ihnen die Dokumentation, die den tatsächlichen Wegzug belegt: Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung, Arbeit, steuerliche Registrierung im neuen Land, ausländische Ansässigkeitsbescheinigung, Schule der Kinder, Versorgungsverträge und Konten.
  • Wir stimmen Ihre italienische Position mit dem Abkommen des Ziellandes ab.

Häufige Fragen

Ist die AIRE-Eintragung Pflicht?

Ja, für italienische Staatsbürger, die für mehr als zwölf Monate ins Ausland ziehen. Für sich allein beweist sie aber nicht, dass Sie steuerlich nicht mehr in Italien ansässig sind.

Was gilt beim Wegzug aus Italien mitten im Jahr?

Die Ansässigkeit wird für das gesamte Steuerjahr beurteilt: Maßgeblich ist der größere Teil des Jahres, also 183 Tage. Doppelbesteuerungsabkommen können die Doppelbesteuerung abmildern.

Umzug nach Dubai oder Monaco: Was ändert sich steuerlich?

Sind Sie italienischer Staatsbürger und steht das Land auf der Liste des D.M. vom 4. Mai 1999, vermutet das Gesetz, dass Sie weiterhin in Italien ansässig sind: Sie müssen das Gegenteil beweisen.

Welche Nachweise braucht man für den Wegzug aus Italien?

Es zählen die Fakten: Wohnung und Arbeit im Ausland, mitgezogene Familie, steuerliche Registrierung und Ansässigkeitsbescheinigung im neuen Land, Auflösung oder Reduzierung der Bindungen an Italien.

Was kostet eine Beratung bei Andrea Matera?

Die Online-Beratung kostet 150 € + MwSt. für 30 Minuten, 300 € + MwSt. für 60 Minuten und 450 € + MwSt. mit schriftlicher Zusammenfassung und Maßnahmenplan. Sie findet per Videocall statt, auf Italienisch oder Englisch, wo auch immer Sie sich befinden.

Der Autor

Andrea Matera ist Dottore Commercialista, eingetragen bei der Kammer (Ordine) in Genua, Revisore Legale (gesetzlicher Abschlussprüfer) und Chartered Accountant (ICAEW, ACCA). Forbes zählte ihn 2024, 2025 und 2026 zu den Top 100 Tax & Legal in Italien, bei den International Accounting Awards 2025 wurde er als Young Accountant of the Year ausgezeichnet. Er berät Expats, Familien und Unternehmen im Steuerrecht zwischen Italien und dem Ausland und ist Autor von „Becoming Italian Tax Resident“ und „Doing Business in Italy“.

Allgemeine Informationen, Stand: 22. Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Der kostenlose Steuer-Check verschafft Ihnen in wenigen Minuten Orientierung. Für eine Strategie zu Ihrem Fall buchen Sie eine Beratung bei Andrea Matera.

← Zurück zu: Umzug oder Leben im Ausland?
Beratung buchen